Medizinrecht: 153.000 € Schmerzensgeld - Kaiserschnitt ohne Schutzmaßnahmen ist Behandlungsfehler
21.05.2003
Kaiserschnitt ohne Schutzmaßnahmen ist Behandlungsfehler
Wird die Notsectio (notfallmäßiger Kaiserschnitt) ohne geeignete Schutzmaßnahmen von Kind und Mutter durch den Geburtshelfer durchgeführt und der Arzt nur verzögert hinzugerufen und erleidet das Kind hierdurch schwerste Gehirnschäden, die einen schlechteren Gesundheitszustand nicht vorstellbar machen, so rechtfertigt dies wegen des damit verbundenen schweren Behandlungsfehlers ein Schmerzensgeld von 500.000,00 €.
OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2003 - 3 U 122/02; VersR 2004, 386
Rechtsgebiet(e): Medizinrecht
Wird die Notsectio (notfallmäßiger Kaiserschnitt) ohne geeignete Schutzmaßnahmen von Kind und Mutter durch den Geburtshelfer durchgeführt und der Arzt nur verzögert hinzugerufen und erleidet das Kind hierdurch schwerste Gehirnschäden, die einen schlechteren Gesundheitszustand nicht vorstellbar machen, so rechtfertigt dies wegen des damit verbundenen schweren Behandlungsfehlers ein Schmerzensgeld von 500.000,00 €.
OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2003 - 3 U 122/02; VersR 2004, 386
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Rechtsanwalt Dr. jur. Raimund Bürger & Rechtsanwältin Beate Lenke (Fachanwältin für Medizinrecht)
Kanzlei: Hufelandstrasse 28 - 45147 Essen / Ruhrgebiet / NRW
Ihre Rechtsanwälte für Medizinrecht / Arzthaftungsrecht / Zahnarztrecht und Schadenersatzrecht e-mrbl 2012-05-30 drtm-bns 2012-05-30
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